wenn ich vor einigen jahren die gelegenheit bekommen hätte, straffrei über einen pädophilen gewalttäter zu richten, hätte ich dazu säure, skalpel, schweissbrenner, etc verwendet...
heute weiss ich, dass gewalt niemals gewalt beenden wird. und ein lebenlang eingesperrt zu sein, ist meines erachtens auch gewalt. es gibt andere - schnellere (und härtere) - wege karma-lasten abzubauen...
Volksabstimmung: Bundesvorlagen
- Bloodhound
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Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen
So, nun habe ich mir auch die letzte Vorlage mal etwas genauer angesehen. Hier ist die Entscheidung eigentlich am einfachsten: NEIN.
Die Initiative will, dass das Verbandsbeschwerdenrecht bei Entscheiden die auf Volksabstimmungen oder Entscheide der Parlamente beruhen, abgeschafft wird. Und zwar geht es um das Beschwerdenrecht der Umweltorganisationen, die aufgrund des aktuellen Gesetzes die Möglichkeit haben, bei Bauvorhaben, die Auswirkungen auf die Natur oder die Landschaft haben, eben Beschwerde einzulegen und die Auswirkungen auf Mutter Erde genauer zu prüfen und evtl. zu verhindern.
Jeder der also einigermassen grün angehaucht ist, soll hier nicht weiter überlegen und ein NEIN in die Urne werfen. Wer JA stimmt und jemals wieder über Zigistummel an Goaparties motzt, dem kann nicht mehr geholfen werden! /Propaganda off
Die Initiative will, dass das Verbandsbeschwerdenrecht bei Entscheiden die auf Volksabstimmungen oder Entscheide der Parlamente beruhen, abgeschafft wird. Und zwar geht es um das Beschwerdenrecht der Umweltorganisationen, die aufgrund des aktuellen Gesetzes die Möglichkeit haben, bei Bauvorhaben, die Auswirkungen auf die Natur oder die Landschaft haben, eben Beschwerde einzulegen und die Auswirkungen auf Mutter Erde genauer zu prüfen und evtl. zu verhindern.
Jeder der also einigermassen grün angehaucht ist, soll hier nicht weiter überlegen und ein NEIN in die Urne werfen. Wer JA stimmt und jemals wieder über Zigistummel an Goaparties motzt, dem kann nicht mehr geholfen werden! /Propaganda off
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Fallen Angel 2
Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen
Das Karma kümmert sich um sich selbst. Es geht hier nicht darum das Karma des Täters aufzulösen. Es geht darum, die Täter daran zu hindern, weitere solche Taten zu tun. Was bei Sexualstraftätern bekanntermassen ein Problem ist: es sind Wiederholungstäter. Weil sie sexuell von ihrer Tat stimuliert werden. Sie sind süchtig danach. Süchtige können ihre Sucht nur überwinden, wenn sie stärker sind als die Sucht. Sie können nicht die Sucht "abstellen", nur willentlich sich gegen die Sucht entscheiden. Ein Antrieb dazu, sich gegen die Sucht zu entscheiden kann sein, wenn der Täter leidet. Bei Sexualstraftätern leidet er selbst nicht darunter. Ausser er wird von Aussen dafür bestraft. Mag sein, dass seine Seele leidet, oder sein Karma, nur genügt das (in den meisten Fällen) nicht, um die Täter dazu zu bringen, damit aufzuhören.The Dude hat geschrieben:wenn ich vor einigen jahren die gelegenheit bekommen hätte, straffrei über einen pädophilen gewalttäter zu richten, hätte ich dazu säure, skalpel, schweissbrenner, etc verwendet...
heute weiss ich, dass gewalt niemals gewalt beenden wird. und ein lebenlang eingesperrt zu sein, ist meines erachtens auch gewalt. es gibt andere - schnellere (und härtere) - wege karma-lasten abzubauen...
Ich bin der Ansicht, dass im Fall von sexueller Gewalt, wiederum Gewalt das einzige Mittel ist, um dem Täter klarzumachen (zu seinem Wesen vorzudringen, wenn Dir diese Formulierung besser gefällt), dass er ein riesen Arschloch ist, und sich falsch verhalten hat. Wenn gutes Zureden, oder der Verweis aufs Karma genügen würde, dann hätte der Täter das gar nicht getan, dann hätte er auf sein Gewissen gehört. Hat er aber nicht, er handelte Gewissenlos. Es ist also nötig, harte Mittel zu verwenden, um das Bewusstsein des Täters für seine Tat zu erreichen, damit er kapiert, dass er mit seiner Gewalt Schaden angerichtet hat. Wie dieses Mittel aussieht, darüber kann das Gericht entscheiden. Wie gesagt bin ich der Ansicht das 4-9 Jahre Zuchthaus keine angemessene Strafe sind. Wie gesagt bin ich der Ansicht, dass Vergewaltigung mit Mord gleichgesetzt werden sollte. Insbesondere wenn es um Kinder geht. Damit dem Täter bewusst wird, was er getan hat.
Hinzu kommt, dass das Opfer die Möglichkeit erhalten soll, den Täter anzuzeigen, um so Genugtuung zu erlangen. Dieser Weg ist nicht zwingend notwendig, es ist denkbar dass es Opfer gibt, die das gar nicht möchten. Aber sie sollen die Wahlfreiheit haben, wenn sie klagen möchten, das zu tun - auch wenn bereits 20 Jahre vergangen sind. Zeit ist eine Illusion. Traumas jedoch sind ziemlich real. Sie begleiten das Opfer sein/ihr Leben lang. Es geht bei der Vorlage um die Frage, darf ein Opfer auch mit 50 noch klagen, wenn es zum Beispiel mit beiden Beinen im Leben steht, wenn es Selbstbewusst geworden ist, wenn es einen Teil der Traumas verarbeitet hat. Wenn es stark geworden ist, so stark, dass das Opfer vor einem Prozess nicht länger zurückschreckt, wie es das vielleicht mit 33 und jünger noch getan hätte.
Wie in dem Beitrag von "ichkannnichtvergessen" geschildert wurde, besteht auch die Angst, des Opfers - wenn sie sich denn zur Klage durchringen würde - dass sie dann mit Rache zu rechnen hätte. Heute steht im 20min das eine Frau in Biel ermordet wurde. Waren die Gründe für diese Tat wiederum in einem falsch verstanden Ehrgefühl des Täters zu finden? Wenn die einzige Möglichkeit, gewalttätige Menschen an Mord und Vergewaltigung zu hindern, die ist, sie ihr Leben lang einzusperren, sehe ich es als die Aufgabe der Gerechtigkeit, diese Möglichkeit wahrzunehmen.
(allerdings ist die Frage, ob in der Initiative versteckt noch eine Verbot von Sex zwischen 15 und 16jährigen drin steckt, noch immer nicht geklärt)
Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen
Danke für die Richtigstellung!Fallen Angel 2 hat geschrieben:
Das Karma kümmert sich um sich selbst. Es geht hier nicht darum das Karma des Täters aufzulösen. Es geht darum, die Täter daran zu hindern, weitere solche Taten zu tun.
Die Worte tun gut- danke!Fallen Angel 2 hat geschrieben:]
Was bei Sexualstraftätern bekanntermassen ein Problem ist: es sind Wiederholungstäter. Weil sie sexuell von ihrer Tat stimuliert werden. Sie sind süchtig danach. Süchtige können ihre Sucht nur überwinden, wenn sie stärker sind als die Sucht. Sie können nicht die Sucht "abstellen", nur willentlich sich gegen die Sucht entscheiden. Ein Antrieb dazu, sich gegen die Sucht zu entscheiden kann sein, wenn der Täter leidet. Bei Sexualstraftätern leidet er selbst nicht darunter. Ausser er wird von Aussen dafür bestraft. Mag sein, dass seine Seele leidet, oder sein Karma, nur genügt das (in den meisten Fällen) nicht, um die Täter dazu zu bringen, damit aufzuhören.
Ich bin der Ansicht, dass im Fall von sexueller Gewalt, wiederum Gewalt das einzige Mittel ist, um dem Täter klarzumachen (zu seinem Wesen vorzudringen, wenn Dir diese Formulierung besser gefällt), dass er ein riesen Arschloch ist, und sich falsch verhalten hat. Wenn gutes Zureden, oder der Verweis aufs Karma genügen würde, dann hätte der Täter das gar nicht getan, dann hätte er auf sein Gewissen gehört. Hat er aber nicht, er handelte Gewissenlos. Es ist also nötig, harte Mittel zu verwenden, um das Bewusstsein des Täters für seine Tat zu erreichen, damit er kapiert, dass er mit seiner Gewalt Schaden angerichtet hat. Wie dieses Mittel aussieht, darüber kann das Gericht entscheiden. Wie gesagt bin ich der Ansicht das 4-9 Jahre Zuchthaus keine angemessene Strafe sind. Wie gesagt bin ich der Ansicht, dass Vergewaltigung mit Mord gleichgesetzt werden sollte. Insbesondere wenn es um Kinder geht. Damit dem Täter bewusst wird, was er getan hat.
Hinzu kommt, dass das Opfer die Möglichkeit erhalten soll, den Täter anzuzeigen, um so Genugtuung zu erlangen. Dieser Weg ist nicht zwingend notwendig, es ist denkbar dass es Opfer gibt, die das gar nicht möchten. Aber sie sollen die Wahlfreiheit haben, wenn sie klagen möchten, das zu tun - auch wenn bereits 20 Jahre vergangen sind. Zeit ist eine Illusion. Traumas jedoch sind ziemlich real. Sie begleiten das Opfer sein/ihr Leben lang. Es geht bei der Vorlage um die Frage, darf ein Opfer auch mit 50 noch klagen, wenn es zum Beispiel mit beiden Beinen im Leben steht, wenn es Selbstbewusst geworden ist, wenn es einen Teil der Traumas verarbeitet hat. Wenn es stark geworden ist, so stark, dass das Opfer vor einem Prozess nicht länger zurückschreckt, wie es das vielleicht mit 33 und jünger noch getan hätte.
Wie in dem Beitrag von "ichkannnichtvergessen" geschildert wurde, besteht auch die Angst, des Opfers - wenn sie sich denn zur Klage durchringen würde - dass sie dann mit Rache zu rechnen hätte.
Es wär schon mal toll, wenn es überhaupt 4 - 9 Jahre geben würde! Sexuelle Handlungen mit Kindern wird schwächer bestraft als beispielsweise Betrug oder ähnliches... Wieder eine Ohrfeige für die Opfer! Darum bin ich für die Unverjährbarkeit- weil die Strafen eh viel zu niedrig sind...Fallen Angel 2 hat geschrieben:Wie gesagt bin ich der Ansicht das 4-9 Jahre Zuchthaus keine angemessene Strafe sind.
Freunde sind Engel, die uns wieder auf die Beine helfen, wenn unsere Flügel vergessen haben, wie man fliegt.