- für die unverjährbarkeit pornigrafischer straftaten an kindern: JA
- für ein flexibles AHV-alter: NEIN
- schluss mit dem verbandsbeschwerderecht: NEIN
die anderen zwei vorlagen werden in eigenen threads behandelt...
Was stimmt ihr? oder haltet ihr mich jetzt für doof? [gegenfrage: dööfer als sich selbst?]



