personenkontrolle auf privatgelände bei ruhestörung

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scheppermarie
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Registriert: Mi 18. Jul 2007, 10:54
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personenkontrolle auf privatgelände bei ruhestörung

Beitrag von scheppermarie »

hey leute,
hab mal ne frage, rechtliches betreffend: mein kumpel feierte am samstag auf privatgelände seinen geburtstag. morgens kamen dann zwei nette herren von der polizei und liefen ohne aufforderung in unser zelt. der grund sei ruhestörung. der eine polizist erklärte dem veranstalter friedlich den sachverhalt, während der andere schnurstracks an unseren tisch kam und ausweise von zwei kumpels verlangte und die jungs dann anschließend filzte. tatsächlich ist der polizist bei einem der beiden fündig geworden und behielt ca 0,5 g amphetamine ein.
meine frage: darf die polizei ohne zustimmung ins zelt, welches auf privatgelände steht? und wenn ja, dürfen die einfach so leute auseinandernehmen?( wenn die ruhestörung aus meinem wohnzimmer käme, könnten sie auch nicht einfach einmarschieren und leute filzen, oder?!)
nach meiner vorstellung könnte ich diesen beamten doch jetzt wegen hausfriedensbruch anzeigen?
ist dieses päckchen amphetamine ein gültiges beweismittel?

vielen dank schonmal für eure antworten...wäre echt klasse...
lg d´scheppermarie
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Gnurf
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Re: personenkontrolle auf privatgelände bei ruhestörung

Beitrag von Gnurf »

Hy scheppermarie

Also nach meiner bescheidenen Meinung haben die Bullen da nichts illegales gemacht. Bei einem dringende Tatverdacht können die da ziemlich alles machen - privatgelände / hausfriedensbruch hin oder her.
kämen sie an deine haustüre wegen lärmbelästigung und würden beim türöffnen von einer feinen haschwolke empfangen könnten sie aufgrund der situation auch in die wohnung rein und bräuchten keinen durchsuchungsbefehl oder so was.

von dem her kämen sie da wohl bei eurer situation auch mit einem 'dringenden tatverdacht' durch. laute musik in einem zelt, wohl die ganze nacht, 'verstrahlte' leute und wer weiss was da auf dem tisch gelegen ist (papierlis, jointstummel... etc)

deine frage betreffend 'gültigem beweismittel' kann ich leider nicht ganz folgen... meinst du damit : die bullen haben illegal gehandelt - hätten gar nicht filzen dürfen -> formfehler, das amphetamin das gefunden worden wurde ist als beweismittel ungültig, da illegal 'erworben' ?

- das wär ja wohl ami-film-gerichts-logik

wie geschrieben : das ist meine bescheidene meinung, bin weder jurist noch habe ich erfahrung in ähnlichen fällen. habe mich aber schon einigermassen intensiv damit befasst was bullen so dürfen und was nicht.
Der Frosch, der im Brunnen lebt, beurteilt das Ausmaß des Himmels nach dem Brunnenrand
biberfreund

Re: personenkontrolle auf privatgelände bei ruhestörung

Beitrag von biberfreund »

Kurze Antwort: Ja, dürfen sie leider, sowohl im Zelt als auch in deiner Wohnung.

Bei einer WG-Party von uns standen auch plötzlich 3 Polizisten in der Wohnung, ohne vorher nett geklingelt zu haben. Das dürfen sie vorallem dann, wenn irgend eine Störung von der Wohnung (oder Zelt) ausgeht, zB Nachtruhestörung wie du schreibst.

Zu den Polizeigütern gehören u.a. Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Gesundheit, Ruhe oder Sittlichkeit (lol). Eine (drohende) Verletzung von einem dieser Rechtsgüter kann die Polizei legitimieren, durch Realakte (tatsächliche Handlungen mit Verfügungscharakter, d.h. ohne einen Zettel Papier mit irgend einer Erlaubnis) tätig zu werden. Das ganze muss dann in öffentlichem Interesse geschenen sowie eine gesetzliche Grundlage (kanton) haben und vorallem Verhältnismässig sein. Die Verhältnismässigkeit ist auch der Knackpunkt: Oft wird zu weit gegangen. Auch das "Öffentliche Interesse" ist ein vager Begriff: Was ist das schon?

Solche Realakte sind also problematisch. Bis vor ein paar Jahren konnte man dagegen ziemlich wenig tun - neu gibt es die Möglichkeit, solches handeln anzufechten, d.h. du beschwerst dich bei einem Gericht gestützt auf Artikel 29a VwVG. Die Erfolgsaussichten sind in deinem Fall aber gleich null, immerhin fanden Sie was sie gesucht haben und der Verdacht war somit bestätigt. Auch eine strafrechtliche Anzeige wegen Hausfriedensbruch wird wohl keine Chance haben.

Aber: Die Polizei wird kaum von sich aus tätig, wenn es um Nachtruhestörung geht. Ärger bekommt man erst, wenn sich andere Leute bei der Polizei beschweren ("Öffentliches Interesse"). Nächstes mal also etwas abgelegen Party machen oder etwas leiser, dann gibts auch keinen Ärger mit der Pozilei.
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scheppermarie
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Registriert: Mi 18. Jul 2007, 10:54
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Re: personenkontrolle auf privatgelände bei ruhestörung

Beitrag von scheppermarie »

hey leute,
also schonmal vielen dank für eure einträge... obwohl ihr nicht das gesagt habt, was ich hören wollte;-). zum thema ungültiges beweismittel: für meinen kumpel wird der fund vermutlich strafrechtl. folgen haben. mein gedanke: wenn die polizei deine telefonleitung abhört ohne gerichtlichen auftrag, ist es vor gericht ein ungültiges beweismittel, wenn du z.b. drogen per telefon (ver-)kaufst und die das auf diese weise mitbekommen und dich mit beweis des telefonats dran kriegen wollen. wenn die polizei also in meinem fall auf einer party auf privatgelände auftaucht und mehr kontolle macht als sie soll?gültiges oder ungültiges beweismittel?
warum haben sie nicht alle partygäste gefilzt/ kontrolliert, wenn sie es doch scheinbar dürfen und sogar noch fündig wurden? sie haben es vorgezogen, mit 2 streifenwägen die ausfahrten zu belegen, um ggf. noch fahrende partygäste abzufangen. ( 2 streifenwägen wegen noch ca. 20 partygästen?!)
zu meiner verteidigung von eintrag 2: wir waren weit ab vom schuss an einem fluss hinter einem sägewerk nähe einem kaff mit ca. 6 einwohnern und 3 kühen. haben uns extra einen platz gesucht, wo wir lauter sein dürften.
aber wahrscheinlich ists einfach dumm gelaufen für uns. immerhin kann ich, denk ich, mich bei der dienstaufsichtsbehörde über den unverschämten polizisten beschweren, damit sie wenigstens noch ein bisschen stress haben, welchen sie auf jeden fall verdient haben! ( z.b. weil sie uns duzen, obwohl jeder der partygäste einige tage über 16 jahre alt ist und somit gesiezt zu haben wird!)
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scheppermarie
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Registriert: Mi 18. Jul 2007, 10:54
Wohnort: Winti

Re: personenkontrolle auf privatgelände bei ruhestörung

Beitrag von scheppermarie »

hey leute,
also schonmal vielen dank für eure einträge... obwohl ihr nicht das gesagt habt, was ich hören wollte;-). zum thema ungültiges beweismittel: für meinen kumpel wird der fund vermutlich strafrechtl. folgen haben. mein gedanke: wenn die polizei deine telefonleitung abhört ohne gerichtlichen auftrag, ist es vor gericht ein ungültiges beweismittel, wenn du z.b. drogen per telefon (ver-)kaufst und die das auf diese weise mitbekommen und dich mit beweis des telefonats dran kriegen wollen. wenn die polizei also in meinem fall auf einer party auf privatgelände auftaucht und mehr kontolle macht als sie soll?gültiges oder ungültiges beweismittel?
warum haben sie nicht alle partygäste gefilzt/ kontrolliert, wenn sie es doch scheinbar dürfen und sogar noch fündig wurden? sie haben es vorgezogen, mit 2 streifenwägen die ausfahrten zu belegen, um ggf. noch fahrende partygäste abzufangen. ( 2 streifenwägen wegen noch ca. 20 partygästen?!)
zu meiner verteidigung von eintrag 2: wir waren weit ab vom schuss an einem fluss hinter einem sägewerk nähe einem kaff mit ca. 6 einwohnern und 3 kühen. haben uns extra einen platz gesucht, wo wir lauter sein dürften.
aber wahrscheinlich ists einfach dumm gelaufen für uns. immerhin kann ich, denk ich, mich bei der dienstaufsichtsbehörde über den unverschämten polizisten beschweren, damit sie wenigstens noch ein bisschen stress haben, welchen sie auf jeden fall verdient haben! ( z.b. weil sie uns duzen, obwohl jeder der partygäste einige tage über 16 jahre alt ist und somit gesiezt zu haben wird!)
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