Drogenrest im Blut kein Grund für automatisches Fahrverbot!!
Verfasst: Mi 26. Jan 2005, 12:38
Entscheidung des Verfassungsgerichts:
Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht automatisch mit einer Geldbuße oder einem Fahrverbot bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht laut einem Bericht der dpa entschieden. Der Nachweis von Cannabiswirkstoffresten im Blut allein reiche nicht für eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Der Verurteilte, auf dessen Einspruch diese Entscheidung zurückgeht, war rund 16 Stunden nach dem Kiffen am nächsten Tag selbst bei der Polizei erschienen, weil er dort zu tun hatte. Die Beamten stellten „körperliche Auffälligkeiten“ fest und wollten von ihrem Besucher einen nach offizieller Lesart freiwilligen Urintest. Das Testergebnis wies Spuren des Cannabiswirkstoffs THC von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter auf. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte deshalb eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Fahrens unter Drogen.
Das Verfassungsgericht hob das Urteil auf. Inzwischen sei der THC-Nachweis im Blut möglich, selbst wenn mehrere Tage oder sogar Wochen seit dem Genuss der Droge vergangen sind. Deshalb könne von solch einem THC-Rest im Blut nicht mehr automatisch darauf geschlossen werden, dass der Betroffene eingeschränkt fahrtüchtig gewesen sei. Wissenschaftler würden da einen Grenzwert von rund einem Nanogramm pro Milliliter als sinnvoll ansehen.
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Drogenpolitische Organisationen fordern fundierte THC-Grenzwerte
Theo Pütz vom Fachreferat „Drogen und Verkehrssicherheit“ :
Der Verein für Drogenpolitik e.V. und der Deutsche Hanf Verband begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich THC am Steuer und fordern das Bundesverkehrsministerium auf, Grenzwerte für THC festzusetzen, die den tatsächlichen Gefährdungspotenzialen Rechnung tragen.
Prof. Käferstein - Rechtsmedizin Köln :
„Diese Entscheidung war überfällig, da seit Jahren bekannt ist, dass ein THC-Nachweis im Blut, gerade in niedrigen Konzentrationen, keinen Beweis für eine Wirkung darstellt, und somit auch keine Gefährdungskonstellation gegeben ist.“
PD Dr. Vollrath - Uni Würzburg :
„Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hohen Konzentrationen und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis alleine verändert das Fahrverhalten nicht.
Prof. Dr. Schulz - Uni Würzburg :
„Im THC-Konzentrationsbereich 7-15 ng/ml sind nach vorliegenden Erkenntnissen für das Verkehrsverhalten wesentliche Leistungseinschränkungen zu erwarten.“
Alle genannten Studien wurden von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und über die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) veröffentlicht. Daher ist es aus Sicht von VfD und DHV nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf sah. In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse kann es nur als grobe Willkür gewertet werden, dass die Grenzwertkommission einen Grenzwert von 1 ng/ml vorgeschlagen hat.
http://www.123recht.net/article.asp?a=7 ... steuer&p=1
Wer einen Joint raucht und tags darauf Auto fährt, darf nicht automatisch mit einer Geldbuße oder einem Fahrverbot bestraft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht laut einem Bericht der dpa entschieden. Der Nachweis von Cannabiswirkstoffresten im Blut allein reiche nicht für eine Verurteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Der Verurteilte, auf dessen Einspruch diese Entscheidung zurückgeht, war rund 16 Stunden nach dem Kiffen am nächsten Tag selbst bei der Polizei erschienen, weil er dort zu tun hatte. Die Beamten stellten „körperliche Auffälligkeiten“ fest und wollten von ihrem Besucher einen nach offizieller Lesart freiwilligen Urintest. Das Testergebnis wies Spuren des Cannabiswirkstoffs THC von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter auf. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte deshalb eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Fahrens unter Drogen.
Das Verfassungsgericht hob das Urteil auf. Inzwischen sei der THC-Nachweis im Blut möglich, selbst wenn mehrere Tage oder sogar Wochen seit dem Genuss der Droge vergangen sind. Deshalb könne von solch einem THC-Rest im Blut nicht mehr automatisch darauf geschlossen werden, dass der Betroffene eingeschränkt fahrtüchtig gewesen sei. Wissenschaftler würden da einen Grenzwert von rund einem Nanogramm pro Milliliter als sinnvoll ansehen.
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Drogenpolitische Organisationen fordern fundierte THC-Grenzwerte
Theo Pütz vom Fachreferat „Drogen und Verkehrssicherheit“ :
Der Verein für Drogenpolitik e.V. und der Deutsche Hanf Verband begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich THC am Steuer und fordern das Bundesverkehrsministerium auf, Grenzwerte für THC festzusetzen, die den tatsächlichen Gefährdungspotenzialen Rechnung tragen.
Prof. Käferstein - Rechtsmedizin Köln :
„Diese Entscheidung war überfällig, da seit Jahren bekannt ist, dass ein THC-Nachweis im Blut, gerade in niedrigen Konzentrationen, keinen Beweis für eine Wirkung darstellt, und somit auch keine Gefährdungskonstellation gegeben ist.“
PD Dr. Vollrath - Uni Würzburg :
„Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hohen Konzentrationen und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis alleine verändert das Fahrverhalten nicht.
Prof. Dr. Schulz - Uni Würzburg :
„Im THC-Konzentrationsbereich 7-15 ng/ml sind nach vorliegenden Erkenntnissen für das Verkehrsverhalten wesentliche Leistungseinschränkungen zu erwarten.“
Alle genannten Studien wurden von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und über die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) veröffentlicht. Daher ist es aus Sicht von VfD und DHV nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf sah. In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse kann es nur als grobe Willkür gewertet werden, dass die Grenzwertkommission einen Grenzwert von 1 ng/ml vorgeschlagen hat.
http://www.123recht.net/article.asp?a=7 ... steuer&p=1