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konsum strafbar?

Verfasst: Sa 27. Jan 2007, 12:37
von wettinger
Kann ich von einem Polizisten angezeitg werden, da dieser bemerkt das ich auf drogen bin? z.b. geweitete pupillen und hohen blutdruck. Er findet aber keine Drogen bei mir und ich bin nicht am Auto fahren... ich bestreite auch das ich etwas konsumiert habe.
thx für infos :)

Verfasst: Sa 27. Jan 2007, 12:40
von Psydog
Ich bin zwar kein Rechtsprofessor, aber ich denke , ohne Drogentest keine Anzeige!

Verfasst: Sa 27. Jan 2007, 15:05
von altered
auso eg wör au säge, ohni bluettest gits khai aazeig. es chönnt ja au sii das du irgendwelchi legale substanze konsumiert hesch wo d pupille erwitere. aber d froog stzellt sech ob en polizist dich han zumene bluettest uffordere wenn du nid im auto hocksch und au kenni farzüg schlössle debii hesch.

Verfasst: Sa 27. Jan 2007, 17:04
von biberfreund
In der Schweiz ist nur schon der Konsum strafbar (Art. 19a BetMG). Es kann also jederzeit ein Bluttest angeordnet werden falls jemand deutliche Symptome von Drogenkonsum aufweist. Ob er dabei in einem Auto sitzt oder zu Hause vor seinem Computer spielt theoretisch keine Rolle. Konsum ist konsum. In der Praxis werden aus naheligenden Gründen halt nur diejenigen kontrolliert, welche durch allfälligen Konsum auch eine Gefahr für andere darstellen können... also eben zB im Strassenverkehr.

In Deutschland ist der Konsum alleine nicht strafbar. Auch im schweizer Recht wird eigentlich davon ausgegangen, dass eine Schädigung am eigenen Körper nicht strafbar ist (zB Selbstmordversuch ist nicht strafbar)... aber gerade bei den Betäubungsmitteln wird hier halt eine Ausnahme gemacht. Dies wird von vielen auch zu recht kritisiert... bisher ohne Erfolg.

(Angaben ohne Gewähr ;-))

Verfasst: Sa 27. Jan 2007, 17:24
von altered
zitat fear & loathing in las vegas: "ich habe meinen anwalt bei miir..."

Verfasst: Sa 27. Jan 2007, 18:38
von PsYch0m0n
Schau mal hier:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/812.121.de.pdf

Ist etwas undurchsichtig, aber ich habs nur überflogen....

Angaben mit Gewähr :-D

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 13:56
von biberfreund
altered hat geschrieben:zitat fear & loathing in las vegas: "ich habe meinen anwalt bei miir..."
Bild
8)

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 14:18
von gizmo
Ja, der Konsum ist strafbar und wird teils auch geahndet.

2005: 8150 Verurteilungen wegen des Konsums von Drogen nach Artikel 19a

Quelle:
Verurteilungen nach Straftaten des Betäubungsmittelgesetzes, Bundesamt für Statistik BFS, 1984-2005
Download der Statistik als Excel File

ps: Google ist dein Freund :wink:

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 16:01
von olli
leider gibt es bei uns in deutschland auch kein "recht auf rausch"
dies ist leider ein gerücht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Rausch

:?

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 19:07
von wallaby
Wenn ein Polizist tatsächlich findet er müsse gegen Dich vorgehen wenn du zu Fuss unterwegs bist, da es sein könnte, dass Du eventuell Rauschmittel verwendt hast, dann spucke ihm ins Gesicht und tritt ihm ordentlich gegen's Schienbein !

Dann hat er wenigstens einen Grund um Dich aufzuschreiben.

Und dann merke Dir seinen Namen und veröffentliche diesen hier im Forum.

Man darf sich nicht alles gefallen lassen.
Get up stand up, don't give up the fight !


(Entschuldigung, entschuldigung ! Bin ja eigentlich gegen Gewalt und so, aber wenn ich über so Ungerechtigkeiten und über willkürliche Staatsgewalt lese, dann kriege ich immer so ein agressives Gefühl im Bauch.)

peace

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 19:23
von altered
lol, die reaktion isch au chlii heftig. aber eg wür mer gloubs au so gedanke mache wenn das mol wür passiere. bin aber vill z friedvoll um die gedanke au uszfüehre.

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 22:10
von {boom}
Also aus Erfahrungen aus eigenen Kreisen, ja es ist möglich. Sie können einen Bluttest veranordnen auch wenn du nicht Auto fährtst, auch wenn du keins besitzt. Auch Vorsicht ist geboten, wenn du ein Auto besitzt aber nicht damit fährst, sie dich aber auf Drogen erwischen. Also Augen auf 8)

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 23:00
von Psydog
{boom} hat geschrieben: Also Augen auf 8)
:roll: Also gleich ne Pille rein! :roll:

Nei, Spass beiseite. Isch ja voll beschissa! Aber isch das au würklich aswo imene Gsetz gschriebe.
Zum Glück bin i überzügte Nichtautomobilischt.

Verfasst: Mo 12. Feb 2007, 14:26
von {boom}
@psydog

mein Kolleg hat sich dazumals auch einen Anwalt geholt, hat nichts genutzt, war rechtlich absolut korrekt. Wer "harte"Drogen konsumiert und von der Polizei erwischt wird(in diesem Fall war er nicht mit dem Auto unterwegs) muss zuerst beweisen können, dass er nicht voll abhängig ist und damit auch immer fahrtüchtig ist oder so was in dieser Richtung hat's geheissen, Paragraph hab ich leider keine Ahnung. Naja das ganze war natürlich verbunden mit Psychiaterkosten (musste Attest erstellen, dass er kein Abhängiger Junkie ist) Arzkosten und Polizeikosten etc, war ein sehr teurer Spass das Ganze, meinerseits nicht wirklich produktiv von der Seite des Gesetz

Verfasst: Do 15. Feb 2007, 01:12
von Reise zum Echo
die Sonne ist schon 30mal verschwunden und es wurde schon wieder dunkel und die körperliche Verfassung war nicht zufriedenstellend da die Nahrungssuche in der 30sten Nacht ohne Nahrungsaufnahme noch schwerer war...liegend im Wald vor lauter Schwäche ist die Begegnung plötzlich da mit der ersten Nahrungsreichen Mahlzeit ein magisches Pilzdorf, doch die Schlümpfe schreien alle der Konsum von Drogen ist strafbar...doch die Halluzinationen haben die magischen Pilze ganz lieb gewonnen und die Schlümpfe müssen nun Strafen in dem sie ihr magisches Pilzdorf anknabbern...alle sind am knabbern...doch die Schlümpfe haben immer am meisten zu labbern und zu knabbern... :roll: