Also Häsli, wahrscheinlich wirst du Glück haben und nichts passiert, weil es das erste Mal war und du nicht innerhalb einer Verkehskontrolle erwischt worden bist.
Dein Grundlegender Fehler war, erstens, dass du überhaupt dich zum Militär gemolden hast, als Zivi wäre dir das nicht passiert und du könntest auch noch moralisch aufrecht dich im Spiegel betrachten, weil du etwas mehr oder weniger sinnvolles tust, statt zu lernen wie man Menschen tötet! zweiter Fehler war, dass du einen UP abgegeben hast, diese sind rechtlich nicht relevant und viel zu ungenau (wurde dann eigentlich ein rechtlich relevanter Bluttest genommen? Wenn ja, darf es ans Strassenverkehrsamt weiter gegeben werden, wenn nein, wird es auch nicht weitergegeben, wobei das Militär schon ein sonderbarer Verein ist). UPs müssen prinzipiell mit der Begründung verweigert werden, dass es überhaupt keinen Grund dafür gebe sie durchzuführen, sie zu ungenau sind und dass die Durchführung ein Akt reiner Willkür ist, dass dir bewusst ist, dass der Herr oder Frau (Militär) Polizist/in einen gewissen Ermässensspielraum habe, aber dass die Anordnung eines willürlichen UPs ja gerade zeige, dass er/sie mit diesem Ermässensspielraum überfordert sei. Verweigerst du einen UP, muss irgendjemand einen Bluttest anordnen und dafür gerade stehen, dass dieser evtl. mit Gewalt und gegen deinen Willen durchgeführt wird. Setz dich während der Durchführung nie zur Wehr, betone aber bei jeder Gelegenheit, dass dies alles gegen deinen ausdrücklichen Willen geschieht und du dir das Recht rausnimmst gegen die durchführenden Personen Strafanzeige zu stellen wegen Körperverletzung. Das ist die einzige Chance (zumindest von der ich weiss), dass du davon kommst, denn auch die Polizei muss sich für ihr Handeln rechtfertigen. Allerdings sind sie sehr gut geschuhlt darin, dich so unter Druck zu setzen, dass du dann doch freiwillig einwilligst, was du nie machen darfst (auch wenn du negativ bist, aus Prinzip und Solidarität den positiven gegenüber). Die Nulltolleranzgrenze bei uns, ist eine frechheit und wird wahrscheinlich erst dann in Frage gestellt werden, wenn der Aufwand für die Polizei nicht mehr im Verhältnis steht, deshalb immer verweigern!!!
Ansonsten findest du Infos unter
https://www.hanflegal.ch/wiki/thc_recht/autofahren
und ebd
➡ Geht es nur um einen gestandenen Konsum von ein oder zwei Mal pro Woche und ist dieser in keiner Weise mit dem Strassenverkehr verbunden, unternimmt das STVA normalerweise nichts. Ebenso, wenn der THC-COOH-Gehalt unter 40 µg/l liegt (falls das Ergebnis eines Blutuntersuches vorliegt). Die Sache ist damit erledigt (bleibt aber in den Akten).