swisspsy.ch kämpft gerade mit dem php5-Gott^^, weshalb gerade nicht alle Inhalte erreichbar sind.
Deshalb habe ich mal das Wichtigste zusammengestiefelt, sorry, falls etwas unübersichtlich:
Bewilligungen. Ein Beispiel im Kanton Bern:
1a. Festwirtschaftsbewilligung (F): Öffentliche Anlässe, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle verkauft werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. => Kontakt: Regierungsstadthalteramt, oder Gemeinde
1b. Überzeitbewilligung (Alkoholausschank): Wird benötigt, wenn man die Bar durchgehend betreiben möchte (Eventuell erfordert die "Polizeistunde" einen weiteren Bewilligungsantrag. Von Kanton zu Kanton verschieden).
=> Wird in der Regel automatisch mit der Festwirtschaftsbewilligung F vergeben, falls der Anlass im Gesuch als durchgehend deklariert wurde.
2. Bewilligung zum Betreiben einer Lautsprecheranlage im Freien.
=> Kontakt: Gewerbepolizei, Regierungsstadthalteramt, oder Gemeinde. (Wird eventuell direkt vom Kanton vergeben und muss in dem Falle nicht zusätzlich eingeholt werden, siehe Punkt 3.)
3. IM WALD: Bewilligung zur Verwendung technischer Hilfsmittel. Betrifft z.b. Stromgenerator, Licht, Lautsprecheranlage
=> Kontakt: Amt für Wald und Forstwirtschaft
1a, 1b und 2 werden in der Regel mit einem einzigen Gesuch beantragt. Die Kosten variieren von Kanton zu Kanton.
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Bespiel aus dem Kanont St. Gallen:
- Geländenutzbewilligung für eine Veranstaltung (Durch den Geländebesitzer zu erteilen)
- Suisa (Musikaufführungsbewilligung GT Hb/ausrichten einer Pauschale für Kleinveranstaltungen/Grossveranstaltungen)
- Bewilligungen für eine öffentliche Veranstaltung (Verordnet durch Gemeinde und Kantonspolizei, im Kt. SG zwei Bewilligungsgesuche)
- Bewilligung für einen Anlass mit einem Schallpegel um 96 dB (Verordnet durch Kantonspolizei)
- Erarbeiteten und Bewilligung eines Sicherheitskonzepts (Bewilligung durch Kantonspolizei)
- Gastgewerbepatent (Bewilligung zum Konsum von Speisen und Getränke)
- evt. noch eine Bewilligung für das Ausschenken von alkaholischen Getränken
- evt. noch eine Bewilligung für das Überbrücken der kantonalen Sperrstunden (Ausschankverbot)
- Bewilligung zur Verwendung von technischen Hilfsmittel im Wald (Strom)
- Bewilligungen und Kooperation mit; Kantonsforstamt und Amt für Natur und Forstwirtschaft (Teilbewilligung der Gemeindebewilligung)
- Erarbeiten und Bewilligung eines Umweltkonzepts (Prävention, Abfallentsorgung, Pflege, Instandsetzung, Geländeabgabe)
- Bewilligung zum Einsatz von Laserlichtanlagen (Kantonspolizei)
- Abschliessen und Begläubigung einer Veranstaltungsversicherung (bei Mobiliar, Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen, Garantiesumme für Personen und Sachschäden 3'000'000 Fr)
Veranstaltungsversicherung:
Bei allen gängingen Versicherungsanstalten kann man eine Veranstaltungsversicherung abschliessen.
Bei der Mobiliar zum Beispiel nennt sich dieses Formular: "Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen".
Als versichertes Grundrisiko gibt man ein Open-Air Konzert, einmalig, mit der Anzahl erwarteten Besuchern an. Prämie=35Fr.
Als Sonderrisiko gilt die Festwirtschaft (Bar). Prämie=55Fr.
Da die Minimalprämie 100Fr beträgt und der "eidgenössische Stempel" noch 5 Fr kostet beläuft sich die Totalprämie auf 105 Fr.
Somit beträgt die Garantiesumme für Personen und Sachschäden 3'000'000 Fr und der Selbsbehalt beläuft sich auf 200 Fr.
Suisa (Urheberrechtabgaben):
Merkblatt, Fragebogen, Tarife etc...
Partys mit Musik:
http://www.suisa.ch/de/kunden/lizenz-we ... k/type/98/
und
Konzertveranstalter:
http://www.suisa.ch/de/kunden/lizenz-we ... r/type/98/