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Frage zu Mietkaution
Verfasst: So 20. Nov 2011, 00:27
von SO FUCKING DETERMINED
Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus?
Es geht um Folgendes: Wenn ich als Untermieter in einer WG lebe und ausziehen will, habe ich dann das Recht, meinen Teil der Mietkaution, der bei der Gründung der WG bei der Immobilienfirma hinterlegt wurde von meinem Nachmieter (der dann ja auch Untermieter wäre) zu verlangen? Da ich als Untermieter kein Vertragsverhältnis mit der Immobilienfirma, sondern mit meinen Mitbewohnern (Hauptmietern) habe, habe ich ja sonst keine Chance, an meinen Teil der Kaution heran zu kommen, da der ja auf einem Konto der Immobilienfirma liegt.
Wir hatten doch mal einen Jurastudenten hier auf dem Forum....äääähm....biberfreund?
Re: Frage zu Mietkaution
Verfasst: So 20. Nov 2011, 01:10
von Amanita
Öhm, hast du Stress mit dem Hauptmieter? Ansonsten zahlt einfach der neue Untermieter den Kautionsbetrag an den Hauptmieter und den gibt ihn an dich weiter, bzw. das Ganze eben gleich direkt. Denn von der Immobilienfirma wirst du es nicht bekommen, wenn das Konto auf den Namen des Hauptmieters lautet.
Wenn dir Hauptmieter das Geld nicht freiwillig gibt, brauchst du natürlich einen Vertrag. Hast du etwas das beweist, dass einen Teil der Kaution gestellt hast? Bzw. an wen hast du das bezahlt? An die Immobilienfirma oder den Hauptmieter? Weil wenn du nur Untermieter bist, will die Immobilienfirma ja die Kaution nicht von dir, sondern vom Hauptmieter oder verstehe ich das Ganze gerade nicht..
Also bei uns war es so. Wir waren 2 Hauptmieter, beide haben die Hälfte der Kaution gestellt, so war es auch im Mieterkautionskonto vermerkt. Der 3. Untermieter hat keine Kaution bezahlt.
Als die 2. Hauptmieterin auszog, wurde ich alleiniger Hauptmieter, sie wurde aus dem Mieterkautionskonto rausgelöscht, ich habe sie ausbezahlt (in Absprache mit der Immobilienfirma, die auch das Konto angelegt hatte). Die zwei neuen Untermieter bezahlten beide keine Kaution und hatten auch keinen wirklichen Vertrag (sehr naiv von mir), waren aber bei der Immobilienfirma als Untermieter bekannt. Als ich auszog wurde das Mietkautionskonto aufgelöst und der ganze Betrag ging an mich..
Soweit so gut. Also so wie ich das sehen, stehst du entweder auf dem Mietkautionskonto mit drauf, dann muss das Konto geändert werden und du erhältst das Geld von der Immobilienfirma oder vom neuen Untermieter. Oder du hast es dem Hauptmieter bezahlt dann muss er dir dieses auszahlen. Vom Nachmieter verlangen kannst du es nicht, da du mit ihm ja in keinem vertraglichen Verhältnis stehst, aber es kann einfacher sein, es so zu regeln.
Re: Frage zu Mietkaution
Verfasst: So 20. Nov 2011, 01:24
von SO FUCKING DETERMINED
Neinein, ich hab keinen Stress. Es ist nur so dass ich nun, nachdem ich mein Studium wieder abgebrochen habe, diese Studenten-WG, die ich selber ins Leben gerufen habe, nicht mehr brauche und bald wieder ausziehen will. Ich habe jetzt gekündet auf ende Januar und mit den beiden Hauptmietern abgesprochen, dass ich auch schon früher abtreten kann, sofern ich vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Nachmieter finde.
Also das heisst dass es gesetzlich so geregelt ist, dass mein Nachfolger meinen Teil der Kaution meinen Hauptmietern auszahlen muss und diese müssen es wiederum mir auszahlen? Da wäre es ja naheliegend, dass ich direkt einen Vertrag mache mit meinem Nachfolger, damit er mir dieses Geld direkt auszahlt. Da es ja schlussendlich eh bei mir landet, macht das ja keinen Unterschied.
Re: Frage zu Mietkaution
Verfasst: So 20. Nov 2011, 12:11
von Amanita
Ja wenn ihr keinen Stress habt, dann sollte das Ganze ja nicht so zu einem Problem werden..
Was ich aber immer noch nicht begreife, ward ihr bei der WG-Gründung 3 Hauptmieter oder warst du da Untermieter und auf was für ein Konto hast du deine Kaution einbezahlt.
Re: Frage zu Mietkaution
Verfasst: Mo 21. Nov 2011, 10:56
von vada
Das Mietkautionsdepot
wird nur mit Einverständnis des Vermieters und Mieters (Unterschriften plus Unterschrift der Bank)und
erst nach Auszug/Wohnungsabnahme bei der Bank aufgelöst und dem Mieter überweisen, sofern keine Mietschäden vorliegen.
Der Untermieter sollte mit dem Hauptmieter einen separaten Untermietervertrag erstellen, und dort sollte der Anteil der Kaution erwähnt sein, der der Untermieter dem Hauptmieter bezahlt hat, der Hauptmieter muss dann die Sache mit der Kaution mit dem Untermieter direkt regeln.
Gruss
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cac ... aW5g&pli=1