Menschenrechte der Kinder in der Schweiz
Verfasst: Mo 7. Dez 2009, 11:32
Zitat:
Die Richter gaben mit ihrem Urteil einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren
vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das
Diskriminierungsverbot und einen Verstoss gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen
Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach
einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurückgewiesen.
--
Erstmal danke dem Kölner Vater für sein unermüdlichen Einsatz !
Gratulation an Deutschland, ein weiterer Schritt für das Kindswohl ist getan.
Hier ne Info dazu:
http://www.focus.de/panorama/vermischte ... 60225.html
Doch ich lebe in der Schweiz...
Hier gibt es nicht mal ein Sorgerecht für verheiratete Väter, geschweige von ledigen!
Ein Vater hat hier keinerlei Möglichkeiten ein Sorgerecht im Streitfall zu erlangen, sofern der Mutter nicht eine Verwahrlosung der Kinder zu beweisen ist.
Ein Vater kann hier nur Aufgrund von Behauptungen der Mutter (egal wie Wahr die sind) von den Kindern ausgegrenzt werden.
Ein Kind hat ein Recht auf beide Eltern!!!
Weitere Infos auf:
http://www.gecobi.ch/
http://www.vev.ch/
Mir persönlich gibt das Urteil viel Kraft und Hoffnung, da auch ich um das Sorgerecht meiner Kinder kämpfe, und wenn nötig bis in die letzte Instanz dem europäischen Gerichtshof gehen würde.
Die Richter gaben mit ihrem Urteil einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren
vergeblich um das Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das
Diskriminierungsverbot und einen Verstoss gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen
Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach
einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurückgewiesen.
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Erstmal danke dem Kölner Vater für sein unermüdlichen Einsatz !
Gratulation an Deutschland, ein weiterer Schritt für das Kindswohl ist getan.
Hier ne Info dazu:
http://www.focus.de/panorama/vermischte ... 60225.html
Doch ich lebe in der Schweiz...
Hier gibt es nicht mal ein Sorgerecht für verheiratete Väter, geschweige von ledigen!
Ein Vater hat hier keinerlei Möglichkeiten ein Sorgerecht im Streitfall zu erlangen, sofern der Mutter nicht eine Verwahrlosung der Kinder zu beweisen ist.
Ein Vater kann hier nur Aufgrund von Behauptungen der Mutter (egal wie Wahr die sind) von den Kindern ausgegrenzt werden.
Ein Kind hat ein Recht auf beide Eltern!!!
Weitere Infos auf:
http://www.gecobi.ch/
http://www.vev.ch/
Mir persönlich gibt das Urteil viel Kraft und Hoffnung, da auch ich um das Sorgerecht meiner Kinder kämpfe, und wenn nötig bis in die letzte Instanz dem europäischen Gerichtshof gehen würde.