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Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: So 16. Nov 2008, 13:26
von Juanita
finde die idee von dude ganz sinnvoll, abstimmungsvorlagen hier zu diskutieren und wenn ich schon dran bin, dann lass ich euch hier mal wissen, was ich denn so zu stimmen gedenke... nehme natürlich gerne anstösse zu alle den vorlagen zur kenntnis, gibt hier sicher den einen oder anderen, der davon mehr versteht als ich /color

- für die unverjährbarkeit pornigrafischer straftaten an kindern: JA
- für ein flexibles AHV-alter: NEIN
- schluss mit dem verbandsbeschwerderecht: NEIN

die anderen zwei vorlagen werden in eigenen threads behandelt...

Was stimmt ihr? oder haltet ihr mich jetzt für doof? [gegenfrage: dööfer als sich selbst?] /bigs

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: So 16. Nov 2008, 17:18
von The Dude
yes!
liebste dank für dä tread, juanita :-)
ha das eigentli eh no vor gha, irgendwie aber nie ziit gfunde :?

also...
1. unverjährbarkeit: stimm ich ganz klar NEIN, weil ich dagegen bin, dass menschen (wie auch andere fühlende lebewesen) ihr ganzes leben lang eingesperrt werden können, ganz egal was sie getan haben. ausserdem gibt es ja bereits die verwahrung...

2. ahv: JA, weil ich es immer gut finde, wenn man mehr wahlmöglichkeiten bekommt, und 65 ist ohnehin viel zu hoch ;o)

3. verbandsbeschwerderecht: ganz klar NEIN. schon nur aus dem grund, da beispielsweise einer fondation franz weber http://www.ffw.ch/index.php?lang=de_DE in vielen dingen die hände gebunden würden.

ps. für doof halt ich nur unsere gesetzbücher ;o)

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: So 16. Nov 2008, 18:10
von Juanita
zum glück han ich ziit gha hüt nomi :wink:

und immerhin bi dä dritte vorlag sind mer eus einig, hehe... :-D

wäg dä unverjährbarkeit, dä häsch glaub was falsch verstande. s delikt isch nöd verjährbar, das heisst, dass es au 50 jahr spöter no chan zur anzeig bracht werde. ufs strafmass hät das kein iifluss.

und 65 find ich auch viel zu hoch :-s aber die initiative ist irgendwie falsch. entweder wir senken das rentenalter für alle und wer will, der darf weiterarbeiten. oder das rentenalter bleibt wie's ist. dass einzelne auf kosten anderer frühpensioniert werden, scheint mir nicht korrekt. oder hab ich da was falsch verstanden?

ps. alles ist doof... määhhh...

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: So 16. Nov 2008, 18:41
von Amanita
Momentan grad:
Nein, Nein, Nein, Ja, Ja

Aber das chan sich au wieder änderä, bliibt jo no chli Ziit..

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 00:02
von The Dude
oups, da hani glaub würkli was falsch verstande, thx for info :)

bliibe aber wohl eher bi mim NEI well:

"Heute verjährt die Strafverfolgung bei
schweren Straftaten gegen die sexuelle
Unversehrtheit von Kindern unter 16
Jahren nach 15 Jahren. In jedem Fall
dauert die Verjährungsfrist aber min-
destens bis zum 25. Lebensjahr des
Opfers."

das sött doch lange, oder??

könnte die annahme der ahv-initiative nicht ein schritt in richtung generelle herabsetzung sein?

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 05:14
von Psychobella
The Dude hat geschrieben:... In jedem Fall
dauert die Verjährungsfrist aber min-
destens bis zum 25. Lebensjahr des
Opfers."

das sött doch lange, oder??
Leider reicht diese Zeit nicht immer, wie ich aus einem aktuellen Fall weiss :-(

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 06:36
von Lockvogel
Verjährbarkeit: Ganz klar JA, solche gräueltaten dürfen nicht verjähren, das sind schäden die da angetan werden, die auch nie verjähren!!
Verbandsbeschwerderecht: NEIN.
AHV: JA, will auch flexibel sein....

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 07:05
von Bloodhound
Zu "Für die Unverjährbarkeit pornigrafischer Straftaten an Kindern":

Es wurde hierzu bereits ein Gegenvorschlag erarbeitet und gutgeheissen. Dieser tritt dann in Kraft, wenn die Vorlage abgelehnt wird. Leider habe ich das Abstimmungbüchlein nicht zur Hand, aber mit dem Gegenvorschlag beginnt die Verjährungsfrist neu erst ab dem 18. Lebensjahr zu laufen, eine Straftat kann also bis zum 33 Lebensjahr angezeigt werden.

Das Problem an der aktuellen Vorlage sind ja vorallem die schwammigen Begriffe wie etwa "Pupertät". Wann beginnt diese? Schwer zu bestimmen! Zudem würde es dazu führen, dass Gleichaltrige unterschiedlich behandelt werden (weil einer die Pubertät schon erreicht hat, der andere nicht). Und auch ist es fraglich, ob nach 15 Jahren eine Tat überhaupt noch bewiesen werden kann - und nach 25 Jahren (mal als Beispiel) wäre das noch um einiges schwieriger...bringt also die Unverjährbarkeit überhaupt was? Schlimmstenfalls wäre eine gegenteilige Wirkung also das Resultat: Es würden zwar mehr Anzeigen gemacht, aber die Angeklagten würde mangels Beweisen frei gesprochen --> Abschreckungswirkung verpufft.

Aufgrund dieser Argumente werde ich "NEIN" stimmen.

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 08:50
von Fallen Angel 2
Lockvogel hat geschrieben:Verjährbarkeit: Ganz klar JA, solche gräueltaten dürfen nicht verjähren, das sind schäden die da angetan werden, die auch nie verjähren!!
Verbandsbeschwerderecht: NEIN.
AHV: JA, will auch flexibel sein....
seh ich auch so

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 09:23
von Fallen Angel 2
@Bloodhound
warum sollte es nicht möglich sein, das zu einem späteren Zeitpunkt noch zu beweisen, als 33 Jahre? Was ist das Argument, dass es nach 15 Jahren verjährt ist? Die Schädigung ist in den meisten Fällen ein Leben lang in irgendeiner Form zu sehen. Meist ist nicht das Problem, dass es keine Beweise gäbe, sondern eher, dass die Opfer aus welchen Gründen auch immer, eine Anklage nicht machen (möchten). Die Änderung würde den Opfern die Möglichkeit geben, sogar noch mit 50 ihre Peiniger zu verklagen, wenn zu diesem Zeitpunkt, zum Beispiel neue Zeugen Bereit sind auszusagen (eine Mutter, die ihren Ex-Ehemann nach vielen Jahren endlich losgeworden ist, und nun bereit ist ihr jahrelanges Schweigen zu Brechen, wäre nur ein Beispiel). Ich finds etwas haarig, wenn jemand ENDLICH die Beweise zusammen getragen hätte, und dann wegen Verjährung keinen Prozess machen kann.

Und in den Fällen wo es keine Beweise gibt - gibt es auch keine, wenn die Leute jünger als 33 sind, oder?

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 10:12
von Bloodhound
Das Ganze endet schlussendlich in der Grundsatzfrage: Dürfen/sollen/müssen Straftaten verjährbar sein? Dies ist in der heutigen Schweizerischen Rechtssperuchng der Fall - auch Mord verjährt! Daher finde ich es heikel, hier eine Ausnahme machen zu wollen.

Nicht dass ihr mich falsch versteht: Ich finde auch, dass Täter, die sich an Kindern vergehen, hart bestraft werden müssen. Und ich weiss, wie schwer es als Opfer ist, eine solche Tat zur Anzeige zu bringen. Aber wer das bis 33 nicht gemacht hat, wird das wohl auch später nicht mehr machen.

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 10:46
von Fallen Angel 2
Mord verjährt meines Wissens nicht.

Mit einer sexuellen Straftat an Kindern und Jugendlichen macht sich der Täter ebenfalls des Mordes schuldig: an der Persönlichkeit, die sich entwickelt hätte, wenn die Straftat nicht stattgefunden hätte.
Somit finde ich, wäre es keine Ausnahme.

Warum sollte jemand, nur weil er älter als 33 ist nicht mehr die Möglichkeit haben, sich zu wehren? Genugtuung zu erlangen, via einem Prozess kann für ein Opfer durchaus hilfreich beim Heilungsprozess sein. Muss nicht. Es gibt sicher auch andere Bewältigungsstrategien, für solche traumatischen Erlebnisse.
Doch wenn ein Opfer klagen möchte, und Beweise (Zeugen etc.) hat - warum darf er/sie dann nicht sein/ihr Recht wahrnehmen, nur weil er/sie zu alt ist?

Interessanter wäre aber noch die Frage, ob dieses Gesetz (oder Verfassungsänderung?) wirklich die Opfer schützt, oder ob auch in dieser Vorlage irgendwelche versteckten Haken sind, wie bei den anderen Bundesvorlagen?

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 11:57
von Bloodhound
Artikel 96, Schweizerisches Strafgesetzbuch:

1 Die Strafverfolgung verjährt in:
a. 30 Jahren, wenn die Tat mit lebenslänglicher Freiheits-strafe bedroht ist;
b. 15 Jahren, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht ist;
c. sieben Jahren, wenn die Tat mit einer anderen Strafe bedroht ist.

Mord verjährt also nach 30 Jahren.
Doch wenn ein Opfer klagen möchte, und Beweise (Zeugen etc.) hat - warum darf er/sie dann nicht sein/ihr Recht wahrnehmen, nur weil er/sie zu alt ist?
Nicht weil das Opfer zu alt ist, sondern weil die Tat zu lange her ist.

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 12:06
von Fallen Angel 2
Oops, hast Recht:
wikipedia hat geschrieben:Anders als in Deutschland und in Österreich unterliegt in der Schweiz der Mord der Verjährung: Verjährungsfrist: 30 Jahre (Artikel 97 StGB). ...
Dennoch - «zu lange her», finde ich bei Mord, Vergewaltigung und Gewalt irgendwie ein ziemlich lasches Argument, für den Schutz des Täters...

Ist 1.b) so zu verstehen, dass jemand, der ein Kind vergewaltigt, mit 3,5 Jahren Freiheitsstrafe davon kommen kann, (falls das Kind dies beweisen kann), wenn der Richter dem Täter wohlgesonnen ist?

Und für's Kiffen kann man bis zu drei Jahre in den Knast kommen?

Verdrehte Welt...

Re: Volksabstimmung: Bundesvorlagen

Verfasst: Mo 17. Nov 2008, 12:07
von Melliandra
hm... was hani jetzt da au scho wieder gstumme...

- für die unverjährbarkeit pornigrafischer straftaten an kindern: NEIN
Han z'erscht ja welle stimme, aber irgendwie hed mi was verwirrt, glaub
dass es kei Gränze meh gid. Ergo wenn en 16 Jährige mitere 15 Jährige
schlaft, denn isch das glich schlimm wie ebe wens 15 und 40 sind.

- für ein flexibles AHV-alter: JA
Hehe das wird eh nid a gno. =o) Ich han eifacht gfunde ich wett nid sooo
lang müesse schaffe. Aber eigendlich verhebts hinne und vorne nid, gad wills
ebe gar nid alli chönd mache.

- schluss mit dem verbandsbeschwerderecht: JA
Da hani Ja gno, will ichs dumm finde dass den Verband eifacht immer öbis chan
degäge ha, ohni en Begründigung ab z'gäh.


(Da bini jetzt glaubs doch kein SVPler meh =o))