Fotografieren an Parties

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Warum fotografiert/filmt ihr an Parties ?

Nur zur persönlichen Erinnerung
16
34%
Um Freunden die Eindrücke zu zeigen
2
4%
Um Bilder ins Netz zu stellen oder weiterzugeben
5
11%
Weil Bilder Kunst sind und etwas aussagen können
15
32%
Weil man einiges nur auf Parties sehen/erleben kann
4
9%
sonstiges ...
5
11%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 47

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BuddhaNature
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Beiträge: 1484
Registriert: Fr 6. Mär 2009, 17:14
Wohnort: Luzern

Re: Fotografieren an Parties

Beitrag von BuddhaNature »

rechtlich gesehen befinde ich mich in einer grauzone

eigentlich müsste vor dem fotografieren eines portraits jeweils schriftlich eine bewilligung eingeholt werden. auch das vorgängige fragen hätte keine relevanz, da es rechtlich nicht bewiesen werden kann. eigentlich müsste ein vertrag aufgesetzt werden.
zumindest bei den partypeopels... die akteure (DJ's, Feuerkünstler usw.) dürfen eher ungefragt fotgrafiert werden. als öffentlich bekannte personen muss man dies heutzutage fast schon in kauf nehmen und kann sich rechtlich dagegen schwer wehren. ausser es gelten vorgängig anderslautige vereinbarungen mit dem veranstalter oder fotografen.
solche sachen gibt es manchmal, wenn auch eher selten. lediglich an der boom bei einem event hatte ich auflagen. da mir das aber zu blöd war, hatte ich vom act einfach keine fotos gemacht. und ich bin mir nicht ganz sicher ob die jetzt auch glücklich darüber sind, dass es nur verwackelte handyaufnahmen davon gibt.

beispiel einer nicht rechtlich abgesicherten aufnahme und veröffentlichung:
http://gallery.mysticalpics.ch/index.ph ... m2012_0285

das gilt für personen welche klar erkennbar ist und ein wesentlicher bestandteil des fotos sind. nicht gehen würde ein rechtlicher einwand wenn noch zig andere leute mit drauf wären. bei folgendem beispiel bat mich ein besucher dass er nirgends ersichtlich ist als ich dieses setting fotografierte. ich machte ihm zwar diesen gefallen, doch rechtlich hätte er keine möglichkeit dies zu verunmöglichen. das war aber sicherlich auch eine grosse ausnahme (photo phobie verm.).

hier das bild:
http://gallery.mysticalpics.ch/index.ph ... 2/om12_177

rechtlichen einwand zu erheben, worin klar ersichtlich ist, dass der/die fotografierte in die kamera guckt und keine ablehnung erkennbar ist... ist auch schwer, denn hier könnte das bild selbst als beweis gebraucht werden:

beispiel:
http://gallery.mysticalpics.ch/index.ph ... m2012_1425

also auch rechtlich befindet man sich oftmals auf einer gratwanderung. zum einen wird es von vielen leuten gewünscht, zum anderen wäre es unmöglich dies umzusetzen mit rechtsgültigen verträgen.
also bleibts bei einem bauchgefühl, beim fotografieren sowie beim veröffentlichen
GEH DEN WEG DES HERZENS

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